Nach dem Georg R., der 2009 den Amoklauf am Ansbacher Gymnasium Carolinum verübt hatte, wie berichtet nach einem Ausgang nicht in die Psychiatrie zurückgekommen war, geht die Suche nach ihm weiter. Zuletzt wurde sie jetzt ausgeweitet. Wie uns Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier in seiner Funktion als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach schildert, hat das Landgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen europäischen Haftbefehl erlassen. Die Ermittlungen und Fahndungsmaßnahmen laufen weiterhin intensiv. Dass Georg R. nicht ordnungsgemäß zurück in die Klinik gekommen ist, ist an sich übrigens keine Straftat.