Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Ansbach wegen versuchten Mordes kritisiert, nun muss erneut verhandelt werden. Wie berichtet, war ein Geschäftsmann vor seiner damaligen Wohnung in Heilsbronn niedergestochen worden. Das Urteil lautete damals 13 Jahre und sechs Monate Gefängnis. Wie die Fränkische Landeszeitung berichtet, ging es dem BGH nicht um die Verurteilung wegen versuchten Mordes. Probleme haben die obersten Richter mit der Dauer der Haftstrafe. Hier sehen sie im Urteil der großen Strafkammer mögliche strafmildernde Umstände nicht ausreichend berücksichtigt. Nun muss das Verfahren neu aufgerollt werden. Zuständig ist dann eine andere Strafkammer. Wann dieser Prozess stattfindet, wer dafür vernommen werden muss und ob die neue Kammer zu einem anderen Urteil kommt, wird sich also erst noch zeigen.