LK Ansbach | Geflügel muss in den Stall

14. März 2023 , 17:45 Uhr

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb im Bereich von Leutershausen, hat das Landratsamt Ansbach jetzt weitere Maßnahmen ergriffen. Inzwischen hat sich der ursprünglich starke Verdacht auf die Krankheit bestätigt, das nationale Referenzlabor hat entsprechende Proben ausgewertet. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Bestände zu verhindern, wurde eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleisch darf hier nicht transportiert werden. Außerdem gilt in diesen Bereichen eine Stallpflicht für das Geflügel. Das Veterinäramt besucht außerdem alle gemeldeten Halter von Hausgeflügel in der Schutzzone, um zu testen, ob sich die Krankheit bereits weiter verbreitet hat.

Die Überwachungszone umfasst die Ortsteile folgender Städte und Gemeinden: 

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ansbach ist im Internet abrufbar unter www.landkreis-ansbach.de/Leben/Landwirtschaft-Nutz-und-Heimtiere

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