Wegen Leistungsbetrug ist jetzt ein Mann vom Amtsgericht Fürth zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte dem 40-Jährigen nachgewiesen, dass er Rechnungen in Höhe von knapp 550.000 Euro erstellt und verkauft hatte. Es handelte sich um reine Scheinrechnungen. Vom Empfänger hatte er dafür eine Provision erhalten. Der Mann war allerdings arbeitslos gemeldet und hatte diese Einnahmen bewusst und vorsätzlich nicht beim Jobcenter angemeldet. Er bezog von dort Sozialleistungen. Da der Angeklagte geständig und nicht vorbestraft ist, wurden die drei Jahre Haft zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.