Tausende Menschen freuen sich darauf, mit dem Start in die großen Ferien auch bald in den Urlaub zu verreisen. Dagegen denkt das Nürnberger Hauptzollamt schon mal an die vielen Rückkehrenden – und deren Mitbringsel.
Wer innerhalb der EU verreist, hat es am leichtesten. Hier können Sie ihre Mitbringsel ohne größere Sorgen einführen. Ausnahmen gelten allerdings bei Alkohol, Tabakwaren, sowie Kaffee. Bei Reisen in ein nicht-EU-Land ist dagegen schon mehr zu beachten. Auch hier gelten Mengengrenzen für Alkohol, Tabak oder Kaffee. Der schöne Goldschmuck oder auch das günstige Technik-Schnäppchen, sollten zudem höchstens einen Warenwert von 300 Euro haben. Bei Flugreisen liegt die Obergrenze bei 430 Euro. Die genauen Vorschriften finden Sie auf zoll.de