Der tödliche Jagdausflug eines Vaters mit seinem Sohn bei Burgbernheim kommt bald vor Gericht. Die Hauptverhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist für den 29.11. angesetzt. Dabei handelt es sich um ein Sicherungsverfahren. Denn die Staatsanwaltschaft geht laut Pressemitteilung davon aus, dass der Sohn wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Am 1. Mai dieses Jahres waren der Vater und sein 18-jähriger Sohn in einem Waldstück bei Burgbernheim gemeinsam jagen gegangen. Dabei habe der Sohn den Vater mit dem Jagdgewehr getötet. Laut Polizeibericht floh der Sohn zunächst mit dem Auto, stellte sich am Nachmittag aber der Polizei in Baden Württemberg. Fast zeitgleich hatten Spaziergänger den Leichnam des Vaters gefunden und ebenfalls die Polizei gerufen. Die Staatsanwaltschaft strebt die Unterbringung des Sohnes in einer Psychiatrie an.